Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 8.00 - 22.30 Uhr
Sa. & So.: 9.00 - 20.00 Uhr
Kontakt
ATV von 1845 e.V.
Kirchenstr. 21
22767 Hamburg
Tel. 040-383016
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Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 8.00 - 22.30 Sa. & So.: 9.00 - 20.00 Impressum
ALTONAER TURNVERBAND von 1845 e.V. Kirchenstr. 21 22767 Hamburg Tel.: 040 38 30 16 kontakt@atvsports.de
Dienstags
Uhrzeit: 18:00 - 19:00 Uhr
Studio: 5 (siehe Kursplan)
Trainerin: Lidia
Voraussetzungen f. d. Teilnahme s.u.
Dienstags
Uhrzeit: 19:00 - 20:00 Uhr
Studio: 5 (siehe Kursplan)
Trainerin: Lidia
Voraussetzungen f. d. Teilnahme s.u.
Die Trainerin
Trainerin: Lidia
Der Arzt
Dr. Entrup
Voraussetzungen f. d. Teilnahme am Herzsport
1. Ärztliche Verordnung
Das Original der ärztlichen Verordnung inkl. der Bestätigung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse müssen Sie zu den Verwaltungszeiten im ATV-Büro abgeben, diese sind: Di.: 9-12 Uhr, Do.: 17-19 Uhr
2. Teilnahme an der Herzsportgruppe
Sie werden als TeilnehmerIn der Herzsportgruppe des ATV geführt.
Voraussetzungen f. d. Erstattung durch den Kostenträger, z.B. Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger
1. Regelmäßiges Führen Ihrer eigenen Teilnahmeliste/ Unterschrift der Trainerin
Bei gewünschter Abrechnung oder Zwischenabrechnung Ihrerseits bzw. gewünschte Erstattung durch Ihren Kostenträger müssen Sie Ihre Teilnahmeliste im ATV-Büro abgeben - wichtig dabei ist, dass die Trainerin Ihre Liste unterschrieben hat.
2. Abrechnung im ATV-Büro
Das ATV-Büro reicht Ihre Teilnahmeliste zusammen mit Ihrer Originalverordnung an unsere Abrechnungsstelle „Herz InForm“ weiter, da es Ihnen lt. Gesetz nicht möglich ist, selbst mit Ihrem Kostenträger abzurechnen. Nach Prüfung dieser beiden Unterlagen durch „HerzInForm“ und Ihrem Kostenträger, erhalten Sie die Beitragsrückerstattung von „HerzInForm“ auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Die Erstattung erfolgt abzgl. einer Bearbeitungsgebühr, die Ihnen „Herz InForm“ in Rechnung stellt. Diese beträgt je abgerechnetem Monat 1,20 EUR.
Insgesamt bietet „HerzInForm“ vier Abrechnungstermine im Jahr an. Ein idealer Abrechnungszeitpunkt kann von Ihnen eingehalten werden, wenn Sie bis zum jeweiligen Quartalsbeginn Ihre Teilnahmeliste im ATV Büro abgeben, dies sind der 10.01. / 10.04./ 10.07./ 10.10. eines Jahres.
Stand Juni 2009